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  • Meine Besuche im Lebensmittelpunkt der Kinder und Jugendlichen, erleichtern den Kontaktaufbau und geben wichtige verbale und nonverbale Anhaltspunkte über den Willen und das Wohl des betroffenen Kindes/Jugendlichen
  • Meine fundierte schriftliche Stellungnahme
  • Meine fachliche Einschätzung familiärer Risiken- und Schutzfaktoren bei vermuteter Kindeswohlgefährdung
  • Mein feinfühliges Einwirken auf die Personensorgeberechtigten, um eine tragfähige gerichtliche Vereinbarung zu erarbeiten